Nachdem die Hebesteuer und der erste Zehnt abgesondert worden ist, ist der Grundbesitzer verpflichtet, einen Zehnt von allen seinen Früchten abzusondern und solchen in Jerusalem zu verzehren. Ist der Weg von seinem Orte bis nach Jerusalem zu weit, so kann er die Früchte durch Geld auslösen, solches nach Jerusalem bringen und dort verzehren. Im dritten und sechsten Jahre der Jahrwoche musste man diesen Zehnt den Armen überlassen und heisst er alsdann מעשר עני = Armenzehnt. — Die Schriftstellen, worauf dieses Gesetz basirt, sind: Deuteron. 14, 22—26. „Verzehnten sollst Du all den Ertrag Deiner Saat, der herauskommt auf dem Felde, Jahr für Jahr. — Und verzehren vor dem Ewigen Deinem Gotte, an dem Orte, den er erwählen wird, seinen Namen daselbst throne zu lassen; den Zehnten Deines Getreides, Deines Mostes und Deines Oels und die Erstgeborenen Deines Rindviehes und Deiner Schafe, auf dass Du lernst, der Ewigen, Deinen Gott, zu fürchten alle Tage. — Wenn Dir aber des Weges zu viel ist, weil Du es nicht wirst tragen können; denn es wird Dir zu entfernt sein der Ort, den der Ewige, Dein Gott, erwählen wird, seinen Namen daselbst einzusetzen, weil Dich der Ewige, Dein Gott, segnen wird: — So sollst Du es für Geld geben, und binde das Geld zusammen in Deiner Hand und gehe an den Ort, den der Ewige, Dein Gott, erwählen wird, und Du magst das Geld ausgeben in allem, was Deine Seele begehrt, in Rindern und in Schafen, und in Weil und in berauschendem Getränke und in allem, wozu Dich Dein Herz auffordert und verzehre es dort vor dem Ewigen, Deinem Gotte, und Du sollst Dich freuen, Du und Dein Haus.‟—Daselbst Vers 28: „Nach Verlauf dreier Jahre musst Du ausscheiden alle Zehnten Deines Ertrages in diesem Jahre und es liegen lassen in Deinen Thoren; — dann soll kommen der Lewi, — denn er hat keinen Antheil und Besitz mit Dir, — und der Fremdling und die Waise und die Wittwe, die in Deinen Thoren sind, dass sie essen und satt werden, auf dass Dich segne de Ewige, Dein Gott, in allem Werk Deiner Hände, das Du thuest.‟—Ferner Deut. 26, 12: „Wenn Du fertig bist mit Abtragung all des Zehnten Deines Ertrages im dritten Jahre, dem Jahre des Zehnten, und Du hast es dem Lewi, dem Fremdling, der Waise und der Wittwe gegeben, dass sie essen in Deinen Thoren und satt werden, dann sollst Du sprechen‟ u. s. w. — In diesem Traktat wird ausgeführt, dass man den zweiten Zehnt nicht veräussern darf. Man kann in Jerusalem nur Dasjenige kaufen, was zum Essen, Trinken oder zum Salben dient. Wie man sich beim Wechseln des Geldes zu verhalten habe; ferner dass die Früchte, die einmal als zweiter Zehnt nach Jerusalem gebracht worden sind nicht mehr hinausgebracht werden dürfen. Dann, wie man verfahren muss, wenn das zweite Zehnt unrein geworden ist. Was bei dem gefundenen Gelde zu beobachten ist. Dann, sind die Gesetze erwähnt, welche bei dem Weinberge de vierten Jahres statt haben, die eben so sind wie die des zweiten Zehnt. Ferne über die Wegschaffung des Zehnts aus dem Hause und zum Schluss einige Vei Ordnungen Jochanans des Hohenpriesters. — Dieser Traktat enthält fünf Abschnitte und folgt hinter מעשרות seinem Range gemäss.